Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
HLS stellt eine interne Meldestelle bereit – für alle, die im beruflichen Umfeld Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht geben möchten. Vertraulich, sicher und auf Wunsch auch anonym.
Rechtlicher Hintergrund
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), basierend auf der EU-Whistleblower-Richtlinie, verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung interner Meldestellen. Es schützt Hinweisgeber:innen vor Benachteiligung und garantiert ein rechtssicheres Verfahren.
Wer kann sich melden?
Alle Personen, die beruflich mit der HLS GmbH in Verbindung stehen – z. B. Mitarbeitende, ehemalige Beschäftigte, Bewerber:innen, Auftragnehmer:innen oder Geschäftspartner:innen.
Was kann gemeldet werden?
Hinweise auf Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG, insbesondere:
- Straftaten wie Diebstahl oder Betrug
- Verstöße gegen Datenschutz-, Arbeits- oder Umweltvorschriften
- Korruption, Geldwäsche oder Wettbewerbsverstöße
Interne Meldestelle
Die interne Meldestelle der HLS wird zentral von der Hamburger Sparkasse AG betrieben:
- Sibylle Lembke – Tel.: 040 / 35 78 – 94963
- Thomas Müller – Tel.: 040 / 35 78 – 97639
- E-Mail:
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Externe Meldestelle
Hinweise können alternativ auch direkt an die offizielle Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz übermittelt werden www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle
Datenschutz
Im Rahmen des Meldeverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.