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Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

HLS stellt eine interne Meldestelle bereit – für alle, die im beruflichen Umfeld Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht geben möchten. Vertraulich, sicher und auf Wunsch auch anonym.

Rechtlicher Hintergrund

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), basierend auf der EU-Whistleblower-Richtlinie, verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung interner Meldestellen. Es schützt Hinweisgeber:innen vor Benachteiligung und garantiert ein rechtssicheres Verfahren.

Wer kann sich melden?

Alle Personen, die beruflich mit der HLS GmbH in Verbindung stehen – z. B. Mitarbeitende, ehemalige Beschäftigte, Bewerber:innen, Auftragnehmer:innen oder Geschäftspartner:innen.

Was kann gemeldet werden?

Hinweise auf Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG, insbesondere:

  • Straftaten wie Diebstahl oder Betrug
  • Verstöße gegen Datenschutz-, Arbeits- oder Umweltvorschriften
  • Korruption, Geldwäsche oder Wettbewerbsverstöße

Interne Meldestelle

Die interne Meldestelle der HLS wird zentral von der Hamburger Sparkasse AG betrieben:

  • Sibylle Lembke – Tel.: 040 / 35 78 – 94963
  • Thomas Müller – Tel.: 040 / 35 78 – 97639
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Externe Meldestelle

Hinweise können alternativ auch direkt an die offizielle Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz übermittelt werden www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle

Datenschutz

Im Rahmen des Meldeverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG.